Wer kennt das nicht- eine Saison ist beendet. Vielleicht zufriedenstellend. Nach der Saison ist vor der der Saison. Neue kühne Pläne werden geschmiedet. Das geht oft ganz schnell.
Vorsichtig sollte man nur sein, was man in solchen Augenblicken für Versprechen leistet. Denn wer eine Zuwendung oder gar ein Prämie zusagt, wenn ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird, verspricht nicht etwa eine – formbedürftige – Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Empfängers des Versprechens, die in dem Eintreten eines bestimmten Erfolges sichtbar werden, so der Bundesgerichtshof. Anders als bei der Schenkung also, die zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedurft hätte, ist ein solches Versprechen ähnlich wie bei der Auslobung auch formfrei wirksam.
Im Talmud heisst es: „Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Handlungen.“
Nun, in diesem Fall ist es jedenfalls wahr geworden, allerding durch die Handlungen einer anderen Person. Der Hauptsponsor als Aufsichtsratsmitglied muss sich an seinen Worten messen lassen, auch wenn Sie offenkundig nicht zu eigenen Taten führten. Jedenfalls dann, wenn er sie tatsächlich ausgesprochen hat. Eben dieser Frage muss nun das Berufungsgericht nachgehen, zu dem der BGH den Fall zur Aufklärung hinsichtlich der gesprochenen Worte zurückverwiesen hat.
Schweigen ist Gold.
Wer das Urteil aus Mai 2009 lesen möchte, findet die Quelle hier:
http://tinyurl.com/yekwjce