Verstirbt ein Angehöriger und man ist Erbe, muss man sich relativ schnell entscheiden. Annahme der Erbschaft oder Ausschlagen?
Oft erfährt man bereits inoffiziell vom Versterben des Erblassers. Oder der Erbe erhält Nachricht vom Nachlassgericht von der Testamentseröffnung.
Diese kurze Video befasst sich mit den Schierigkeiten, die einem gesetzlichen oder einem durch Testament eingesetzten Erben dabei begegnen können und entwickelt Lösungsansätze.
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Beste Grüße
Dirk Tietjen