Wollen Ausländer in Indonesien investieren, ist das vorherige Studium der sogenannten “Negative List” absolut unerlässlich, welche unter der Presidential Regulation No. 39 of 2014 erlassen wurde.
Diese untergesetzliche Regelung basiert auf dem Foreign Investment Law (Law Nr. 25/2007), welches regelt, dass ausländische Investitionen (oder foreign direct investment) durch ein Lizenzverfahren reguliert werden, welches in der Hand der staatlichen Investitionsbehörde BKPM liegt.
Einzig zulässige Form der direkten Investition als Gesellschafter ist durch eine beschränkt haftende Gesellschaft (ähnlich einer deutschen GmbH) in Form einer so genannten “PT PMA”.
Die Negative List
Negative List IndonesienIn der negative list wird sodann genau definiert, welche Art des Investments in welcher Höhe für Ausländer zulässig ist. So sind Investments in einigen Industrien für Ausländer in Indonesien gänzlich untersagt.
Andere Investments sind nur unter Bedingungen oder im Rahmen eines Joint Ventures mit indonesischen Partnern zulässig.
Generell können ausländische Investoren entweder 100 % Anteilseigner sein oder aber – basierend auf der Art der gewünschten Investition – Anteilshöhen von 45% bis 95% mit einem lokalen Joint Venture Partner halten. Negative List Indonesia
Die “Tücken” liegen hier im Detail und die genaue Klassifizierung des eigenen geplanten Investments sollte mithilfe deutschsprachiger lokaler Experten in Zusammenarbeit mit der staatlichen Investitionsbehoerde BKPM ermittelt werden.
Auf diese Weise vermeidet man später im Rahmen des Lizensierungsverfahrens mit der BKPM böse Überraschungen bei der Lizensierung des eigenen Investments, welches erhebliche Verzögerungen und auch lokale Glaubwürdigkeitsverluste mit sich bringen kann.
Gemeinhin wird die negative List in Indonesien von Ausländern ihrem Namen folgend auch als negativ empfunden. Aber wie jede Sache auf der Welt hat auch die negative List ihre positive Seite.
Immerhin wird gerade auch definiert, dass jede Art der Investition, die dort nicht verboten oder mit Bedingungen versehen ist, erlaubt ist. Die Negativliste regelt ausdrücklich, dass Geschäftsbereiche, die nicht in den Anlagen I und II aufgelistet sind, offen für Investitionen ohne Bedingungen sind.
Es ist also bis zu einem gewissen Grad – nach Prüfung durch lokale Experten – vorhersagbar, welche Art von Investments in der geplanten Weise zulässig sind und welche nicht.
Somit kann man der negative List durchaus positive Aspekte abgewinnen.
Sie können die negative List Indonesiens hier downloaden.