Forderungsdurchsetzung in Indonesien

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Wiewohl die außergerichtliche Streitbeilegung wohl am schnellsten und effektivsten ist, wird die Mehrzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen in Indonesien dennoch vor staatlichen Gerichten durchgeführt.

Oftmals haben es die Parteien auch zuvor versäumt, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu vereinbaren, so dass dann – in oft nicht mehr entspannter Gemütsverfassung – nur noch der Gang vor die Gerichte bleibt.

Wie auch vor deutschen Gerichten muss die anspruchsgeltendmachende Partei ihren Anspruch darlegen und beweisen.

Dies kann für deutschsprachige Kläger wegen bestehender Sprachbarrieren eine Herausforderung sein.

Dieselben müssen nämlich alle Ansprüche in der Landessprache Bahasa Indonesia vortragen bzw. übersetzen lassen.

Diese Uebersetzung muss durch einen vereidigten Dolmetscher durchgeführt werden. Auch alle Zeugen werden in der indonesischen Landessprache befragt und sämtliche Antworten muessen wiederum uebersetzt werden.

Selbstredend folgt hieraus das Risiko von Uebertragungs- und Ubersetzungsfehlern.

Wir empfehlen, gleich zu Beginn Experten und geschulte Fachkräfte bei der Vorbereitung der anspruchsbegründenden Tatsachen und einer Klage hinzuzuziehen, um kostenträchtige Fehler oder gar das Verlieren des Prozesses zu vermeiden.

Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters empfehlenswert

Die Streitparteien können entweder selber vor Gericht auftreten oder aber durch ihren Anwalt vertreten werden.
Somit ist das Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters nicht zwingend. Vor dem Hintergrund der vorab geschilderten sprachlichen Barrieren und der ohnehin nicht möglichen effektiven Geltendmachung eigener Ansprüche in einem unbekannten Rechtssystem ist die Hinzuziehung eines mit dem lokalen Rechtssystem vertrauten indonesischen Anwalts aber dringend anzuraten.

Im Idealfall arbeiten Sie mit einer Kanzlei, in der sie sowohl deutschsprachige als auch indonesische Anwälte vorfinden. Vor einem indonesischen Gericht auftreten darf nämlich nur ein indonesischer Anwalt. Allerdings ist die vorherige Kooperation mit einem deutschen Anwalt zu empfehlen, um die vorab genannten Problem zu vermeiden. Dann können Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen.

Rechtsdurchsetzung in Indonesien

Haben Sie in Ihrem Vertrag mit der anderen Partei einen ausländischen Gerichtsstand (also die Zuständigkeit eines ausländischen, nicht indonesischen Gerichts) für Streitigkeiten vereinbart, wird es bei der Rechtsdurchsetzung in Indonesien im Falle eines für Sie positiven Richterspruches des ausländischen Gerichts dennoch Probleme geben. Indonesien hat keinen multilateralen oder bilateralen Vertrag mit anderen Nationen abgeschlossen, welcher die Durchsetzung ausländischer Richtersprueche zum Inhalt hat. Somit wird ein solcher in Indonesien auch nicht durchsetzbar sein.

Im Ergebnis muss der Streitfall vor einem indonesischen Gericht erneut anhängig gemacht werden, in welchem die Richter nicht an den ersten Richterspruch gebunden sind. Allerdings können die Erkenntnisse dieses Prozesses indiziell herangezogen werden.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands mit einem indonesischen Partner nur dann sinnvoll ist, wenn derselbe in dieser Jurisdiktion über bedeutende Vermögenswerte verfügt, in die dann nach einem positiven Richterspruch auch lokal vollstreckt werden kann.

Hilfestellung bei Rechts- und Forderungsdurchsetzung in Indonesien

Wir können Ihnen aufgrund unserer Kooperation mit indonesischen Partnern bei der Rechts- und Forderungsdurchsetzung in Indonesien behilflich sein. Besser ist noch, Sie lassen ihre Verträge mit indonesischen Geschäftspartnern vorab von uns überprüfen und mit einer wirksamen arbitration Schlichtungsklausel versehen. Wollen Sie im Streitfall gegebenenfalls gegen ihren Geschäftspartner in Indonesien vollstrecken, ist auch die Vereinbarung indonesischen Rechts von Vorteil.

Über die Vorteile dieser Schlichtungsklauseln werden wir in einem weiteren Artikel berichten.